ÜBER

Diese Website wird von FMB in Zusammenarbeit mit der Gelbert-Stiftung und dem Staat Genf erstellt. Sie richtet sich an alle Personen, die kleinere oder grössere Bau- oder Abrissarbeiten planen und ausführen.

Einige Materialien, die seit rund 100 Jahren im Bauwesen verwendet werden, haben für Mensch und Umwelt giftige Stoffe in Umlauf gebracht. Zu diesen Stoffen zählen Asbest, Blei und PCB (polychlorierte Biphenyle), die heute in der Schweiz verboten, im Genfer Immobilienbestand aber immer noch vorzufinden sind.

Bei der normalen Nutzung eines Gebäudes bzw. dem Aufenthalt in einem Gebäude, in dem diese Stoffe vorliegen, besteht nur ein begrenztes Expositionsrisiko. Wenn hingegen Arbeiten an Materialien vorgesehen sind, die Asbest, PCB oder Blei enthalten könnten, müssen zur Verhinderung von Gesundheits- und Umweltschäden bestimmte Regeln eingehalten werden.

Ganz gleich, ob Sie Arbeiter, Architekt, Bauleiter, Hauseigentümer, Ingenieur oder eine Privatperson sind – hier finden Sie alle nötigen Informationen für sichere Renovierungs-, Umbau- und Abrissarbeiten.

Zu lesen, wenn ich renoviert
Vor dem Beginn der Bauarbeiten
Wann wurden die von den Arbeiten betroffenen Gebäudeabschnitte gebaut?
Beseitigung der Substanzen
Die Diagnose ergibt das Vorliegen von gefährlichen Stoffen. Wie muss man vorgehen?
Start der Bauarbeiten
Wann dürfen die Bauarbeiten beginnen?
  • Die Arbeiten können beginnen, sobald der Bereich, der renoviert, umgebaut oder abgerissen werden soll, keine gefährlichen Stoffe mehr enthält..  
  • Nach der Asbestentfernung und bevor die isolierte Zone wieder freigegeben wird, muss ein Experte die ausgeführte Arbeit überprüfen und die Asbestfaserkonzentration in der Luft messen.  
  • Wenn dies nicht der Fall ist, kehre ich zum Schritt "Vor dem Beginn der Bauarbeiten» zurück.".
Vor dem Beginn der Bauarbeiten
Wann wurden die von den Arbeiten betroffenen Gebäudeabschnitte gebaut?
Beseitigung der Substanzen
Die Diagnose ergibt das Vorliegen von gefährlichen Stoffen. Wie muss man vorgehen?
Start der Bauarbeiten
Wann dürfen die Bauarbeiten beginnen?
  • Die Arbeiten können beginnen, sobald der Bereich, der renoviert, umgebaut oder abgerissen werden soll, keine gefährlichen Stoffe mehr enthält..  
  • Wenn dies nicht der Fall ist, kehre ich zum Schritt "Vor dem Beginn der Bauarbeiten» zurück.".
Vor dem Beginn der Bauarbeiten
Wann wurden die von den Arbeiten betroffenen Gebäudeabschnitte gebaut?
Beseitigung der Substanzen
Die Diagnose ergibt das Vorliegen von gefährlichen Stoffen. Wie muss man vorgehen?
Start der Bauarbeiten
Wann dürfen die Bauarbeiten beginnen?
  • Sobald die Asbestentfernung durch das Spezialunternehmen abgeschlossen, die Bereichsisolierung aufgehoben und bestätigt wurde,dass im Arbeitsbereich kein Asbest mehr vorliegt..  
  • Wenn dies nicht der Fall ist, kehre ich zum Schritt"Vor dem Beginn der Bauarbeiten» zurück.".
Vor dem Beginn der Bauarbeiten
Wann wurden die von den Arbeiten betroffenen Gebäudeabschnitte gebaut?
  • Wenn die Gebäudeabschnitte, an denen ich arbeiten werde, vor 1991 entstanden sind, bitte ich den Eigentümer oder seinen Stellvertreter um die Vorlage der Asbest- und PCB-Diagnose, um sicherzustellen, dass das Material, an dem ich arbeiten werde, weder Asbest, noch PCB enthält. Fehlt die Diagnose, informiere ich den Eigentümer, dass dieser Schritt vor dem Beginn der Bauarbeiten unerlässlich ist.
    .  
  • Wenn die Gebäudeabschnitte, an denen ich arbeiten werde, nach 1991 entstanden sind, kann ich davon ausgehen, dass sie weder Asbest, noch PCB enthalten..
     
  • Vor Arbeiten an einem Anstrich von vor 2006 vergewissere ich mich beim Eigentümer, dass er kein Blei enthält. Bei Zweifeln arbeite ich mit den für Arbeiten an bleihaltigem Anstrich üblichen Vorsichtsmassnahmen.  
  • Ich lese die Richtlinie der Stelle für die Toxikologie der bebauten Umwelt (Directive du Service de toxicologie de l'environnement bâti) über die Blei-Diagnose vor Bauarbeiten..
Beseitigung der Substanzen
Die Diagnose ergibt das Vorliegen von gefährlichen Stoffen. Wie muss man vorgehen?
Start der Bauarbeiten
Wann dürfen die Bauarbeiten beginnen?
  • Die Arbeiten können beginnen, sobald der Bereich, der renoviert, umgebaut oder abgerissen werden soll, keine gefährlichen Stoffe mehr enthält..  
  • Wenn dies nicht der Fall ist, kehre ich zum Schritt "Vor dem Beginn der Bauarbeiten» zurück.".
Vor dem Beginn der Bauarbeiten
Wann wurden die von den Arbeiten betroffenen Gebäudeabschnitte gebaut?
  • Wenn die Gebäudeabschnitte, an denen ich arbeiten werde, vor 1991 entstanden sind, bitte ich den Eigentümer oder seinen Stellvertreter um die Vorlage der Asbest- und PCB-Diagnose, um sicherzustellen, dass das Material, an dem ich arbeiten werde, weder Asbest, noch PCB enthält. Fehlt die Diagnose, informiere ich den Eigentümer, dass dieser Schritt vor dem Beginn der Bauarbeiten unerlässlich ist.
    .  
  • Wenn die Gebäudeabschnitte, an denen ich arbeiten werde, nach 1991 entstanden sind, kann ich davon ausgehen, dass sie weder Asbest, noch PCB enthalten..
     
  • Vor Arbeiten an einem Anstrich von vor 2006 vergewissere ich mich beim Eigentümer, dass er kein Blei enthält. Bei Zweifeln arbeite ich mit den für Arbeiten an bleihaltigem Anstrich üblichen Vorsichtsmassnahmen.  
  • Ich lese die Richtlinie der Stelle für die Toxikologie der bebauten Umwelt (Directive du Service de toxicologie de l'environnement bâti) über die Blei-Diagnose vor Bauarbeiten..
Beseitigung der Substanzen
Was tun, wenn gefährliche Stoffe vorliegen?
Start der Bauarbeiten
Wann dürfen die Bauarbeiten beginnen?
  • Die Arbeiten können beginnen, sobald der Bereich, der renoviert, umgebaut oder abgerissen werden soll, keine gefährlichen Stoffe mehr enthält..  
  • Wenn dies nicht der Fall ist, kehre ich zum Schritt "Vor dem Beginn der Bauarbeiten» zurück.".

WICHTIG...

DIE INFORMATIONEN VERBREITET SICH

Um alles über die sichere Renovierung zu erfahren, beantworten Fachleute Ihre Fragen. Sie reisen mit einer mobilen Informationsstelle, die an Ihre Thematik angepasst werden kann, kostenlos durch den ganzen Kanton:

  • Materialbeispiele
  • Praxisfälle
  • Vorgehensweise

Die mobile Informationsstelle «Für sichere Bauarbeiten» steht auf Reservierung oder im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen zur Verfügung. Angebotene Möglichkeiten:

  • Einzelsitzung (ca. 1.15 Std.) mit professionellem Moderator
  • Öffentliche Ausstellungen

Informationssitzungen auf Reservierung unter 022 546 76 00.

Gespräche mit Spezialisten anhören:

1. Die Problematik im Überblick
2. Wo sind die Substanzen zu finden?
3. Die Gefahren
4. Die Expertise vor den Bauarbeiten  ((Audio-Version))
5. Sanierung und Baustellenkontrolle