Diese Website wird von FMB in Zusammenarbeit mit der Gelbert-Stiftung und dem Staat Genf erstellt. Sie richtet sich an alle Personen, die kleinere oder grössere Bau- oder Abrissarbeiten planen und ausführen.
Einige Materialien, die seit rund 100 Jahren im Bauwesen verwendet werden, haben für Mensch und Umwelt giftige Stoffe in Umlauf gebracht. Zu diesen Stoffen zählen Asbest, Blei und PCB (polychlorierte Biphenyle), die heute in der Schweiz verboten, im Genfer Immobilienbestand aber immer noch vorzufinden sind.
Bei der normalen Nutzung eines Gebäudes bzw. dem Aufenthalt in einem Gebäude, in dem diese Stoffe vorliegen, besteht nur ein begrenztes Expositionsrisiko. Wenn hingegen Arbeiten an Materialien vorgesehen sind, die Asbest, PCB oder Blei enthalten könnten, müssen zur Verhinderung von Gesundheits- und Umweltschäden bestimmte Regeln eingehalten werden.
Ganz gleich, ob Sie Arbeiter, Architekt, Bauleiter, Hauseigentümer, Ingenieur oder eine Privatperson sind – hier finden Sie alle nötigen Informationen für sichere Renovierungs-, Umbau- und Abrissarbeiten.
Ich lese die Broschüre «Was man für eine ordnungsgemässe Sanierung wissen muss» (Ce qu’il faut savoir pour rénover dans les règles), S. 11, die Weisung des Bundes zu Asbest (Directive fédérale sur l’amiante), Art. 5 bis 8 und die Sanierungsrichtlinie für asbesthaltige Materialien (Directive assainissement de matériaux contenant de l'amiante).
Ich lese die STEB-Richtlinie über die Sanierung von PCB-haltigem Material,, die Broschüre «Was man für eine ordnungsgemässe Sanierung wissen muss», S. 6-7, , und das Informationsblatt über Bauabfälle..
Ich lese die Broschüre «Was man für eine ordnungsgemässe Sanierung wissen muss» (Ce qu’il faut savoir pour rénover dans les règles), S. 11, die Weisung des Bundes zu Asbest (Directive fédérale sur l’amiante), Art. 5 bis 8 und die Sanierungsrichtlinie für asbesthaltige Materialien (Directive assainissement de matériaux contenant de l'amiante).
Ich lese die STEB-Richtlinie über die Sanierung von PCB-haltigem Material,, die Broschüre «Was man für eine ordnungsgemässe Sanierung wissen muss», S. 6-7, , und das Informationsblatt über Bauabfälle..
Ich lese die Broschüre «Was man für eine ordnungsgemässe Sanierung wissen muss» (Ce qu’il faut savoir pour rénover dans les règles), S. 11, die Weisung des Bundes zu Asbest (Directive fédérale sur l’amiante), Art. 5 bis 8 und die Sanierungsrichtlinie für asbesthaltige Materialien (Directive assainissement de matériaux contenant de l'amiante).
Ich lese die STEB-Richtlinie über die Sanierung von PCB-haltigem Material,, die Broschüre «Was man für eine ordnungsgemässe Sanierung wissen muss», S. 6-7, , und das Informationsblatt über Bauabfälle..
Wenn asbesthaltiger, unbeschädigter Faserzement vorhanden ist, entferne ich ihn vorschriftsmässig.
Wenn asbesthaltiger, unbeschädigter Faserzement vorhanden ist, entferne ich ihn vorschriftsmässig.Ich lese die Broschüre «Was man für eine ordnungsgemässe Sanierung wissen muss» (Ce qu’il faut savoir pour rénover dans les règles), S. 11, , sowie die Weisung des Bundes zu Asbest (Directive fédérale sur l’amiante), Art. 5 bis 8..
Ich lese die STEB-Richtlinie über die Sanierung von PCB-haltigem Material, die Broschüre «Was man für eine ordnungsgemässe Sanierung wissen muss», und das Informationsblatt über Bauabfälle..
Wenn asbesthaltiger, intakter Faserzement vorhanden ist, kann ich ihn gemäss geltender Bestimmungen entfernen, wenn ich ihn dabei nicht beschädige.
Ich lese die Broschüre «Was man für eine ordnungsgemässe Sanierung wissen muss» (Ce qu’il faut savoir pour rénover dans les règles), S. 11, sowie die Weisung des Bundes zu Asbest (Directive fédérale sur l’amiante), Art. 5 bis 8..
Ich lese die Richtlinie der Stelle für die Toxikologie der bebauten Umwelt (Directive du Service de toxicologie de l'environnement bâti) über die Sanierung von bleihaltigen Anstrichen.
DIE INFORMATIONEN VERBREITET SICH
Um alles über die sichere Renovierung zu erfahren, beantworten Fachleute Ihre Fragen. Sie reisen mit einer mobilen Informationsstelle, die an Ihre Thematik angepasst werden kann, kostenlos durch den ganzen Kanton:
Die mobile Informationsstelle «Für sichere Bauarbeiten» steht auf Reservierung oder im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen zur Verfügung. Angebotene Möglichkeiten:
Informationssitzungen auf Reservierung unter 022 546 76 00.
Gespräche mit Spezialisten anhören:
1. Die Problematik im Überblick
2. Wo sind die Substanzen zu finden?
3. Die Gefahren
4. Die Expertise vor den Bauarbeiten ((Audio-Version))
5. Sanierung und Baustellenkontrolle