Das Risiko einer Kontamination ist bei Renovations- und Rückbauarbeiten am grössten. Deshalb müssen bei diesen Arbeiten Schutzmassnahmen ergriffen werden, um eine Exposition von Personen und eine Kontamination der Umwelt zu vermeiden.
Für den Kanton Genf gibt es eine kantonale Richtlinie, die die Mindestanforderungen bei solchen Arbeiten festlegt (www.ge.ch/lc/directives-subst).
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